Neue Regeln für Freizeitgestaltung in Schleswig-Holstein
Kontaktarme Sportarten im Freien wie Golf oder Kanufahren sollen ebenfalls ab Montag wieder möglich sein. Voraussetzung ist, dass die Sportler immer einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und die Hygieneregeln beachten. Auch Geräteverleihe zum Beispiel für Fahrräder oder Kanus dürfen wieder öffnen, ebenso wie die Sportboothäfen. Duschen und Gemeinschaftsräume müssen jedoch geschlossen bleiben, lediglich die Toiletten dürfen zugänglich sein.
Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken bleibt allerdings auch nach dem 4. Mai verboten, ebenso wie Reisen zu Freizeitzwecken. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen. In folgende Fällen ist die Einreise gestattet gestattet:
- zur Ausübung kontaktarmer Sportarten,
- zum Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie Botanischen Gärten,
- zu privaten Besuchen
Ihr Hamburger Golf Verband
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