Hamburger
Golf Verband e.V.





HGV Corona Update

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Folgenden möchten wir Ihnen einige Handlungsempfehlungen auf Basis der aktuellen Verordnungslage in den die HGV Anlagen betreffenden Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zur Verfügung stellen.

Hamburg:

  • Allgemeine Hygienevorgaben (§5 der Landesverordnung) sind einzuhalten.
  • Bei Sportangeboten im Freien ist kein negativer Coronavirus-Testnachweis erforderlich. Eine regelmäßige Testung wird jedoch ausdrücklich empfohlen.
  • Kontaktdaten (Name, Wohnanschrift und Telefonnummer) aller Anwesenden unter Angabe des Datums und der Uhrzeit sind zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen sind von den Clubs vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen, damit etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden können. Dafür kann der angehängte HGV-Kontaktbogen oder für die Spieltage der NDJL der NDJL-Kontaktbogen der Region Nord genutzt werden
  • Die Benutzung von Umkleideräumen, Duschen und Toiletten ist nur unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.
  • Zuschauer sind nicht erlaubt, da dies mit einer Testpflicht für alle einherginge
  • Bei HGV-Mannschaftsturnieren sind nur gemeldete Mannschaftsmitglieder und der Kapitän als Caddies zulässig.


Wichtige Links:

Schleswig-Holstein:

  • Die Testpflicht für Golf im Außenbereich ist aufgebhoben.
  • Bei Sportwettbewerben ist wie bisher ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Teilnehmenden sind zu erheben. Für die Kontaktnachverfolgung kann der angehängte HGV-Kontaktbogen oder für die Spieltage der NDJL der NDJL-Kontaktbogen der Region Nord genutzt werden
  • Bei „normalem“ Spielbetrieb ohne Wettbewerb im Außenbereich muss nun kein Hygienekonzept mehr erstellt werden und müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden nicht mehr erhoben werden.
  • Bei Sportveranstaltungen und Wettbewerben im Außenbereich gilt eine Obergrenze von 1.000 Personen, wobei Zuschauerinnen und Zuschauer in der Obergrenze von 1.000 Personen enthalten sind und Geimpfte und Genesene mitgezählt werden.
  • Für Zuschauerinnen und Zuschauer (bei Training oder Wettbewerb) gelten die §§ 5 bis 5c der Verordnung. Für Golf gilt § 5b: Sportwettbewerb mit Stehplätzen und wechselnden Zuschauerinnen/ Zuschauern (Veranstaltung mit Marktcharakter):
  • Zuschauer haben eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Die Einhaltung des Abstandsgebotes ist auch durch eine angemessene Anzahl an Ordnungskräften sicherzustellen. o Alkohol darf weder ausgeschenkt noch verzehrt werden.
  • Bei HGV-Mannschaftsturnieren sind nur gemeldete Mannschaftsmitglieder und der Kapitän als Caddies zulässig.
     

Wichtige Links:

Niedersachsen: (gilt für alle Landkreise mit Inzidenz unter 35; in allen Landkreisen derzeit der Fall)

  • Maßnahmen im Rahmen eines Hygienekonzeptes getroffen müssen werden
  • Kein negativer Coronavirus-Testnachweis erforderlich. Eine regelmäßige Testung wird jedoch ausdrücklich empfohlen. 
  • Die Benutzung von Umkleideräumen, Duschen und Toiletten ist nur unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig. 
  • Zuschauer erlaubt; Bei einer Inzidenz >10: Max. 500 Personen (inkl. Teilnehmende) genehmigungsfrei, mit Hygienekonzept
  • Bei HGV-Mannschaftsturnieren sind nur gemeldete Mannschaftsmitglieder und der Kapitän als Caddies zulässig. 
  • Bei Turnieren des HGV und der Region Nord sind Kontaktdaten (Name, Wohnanschrift und Telefonnummer) aller Anwesenden unter Angabe des Datums und der Uhrzeit sind zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen sind von den Clubs vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen, damit etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden können. Dafür kann der angehängte HGV-Kontaktbogen oder für die Spieltage der NDJL der NDJL-Kontaktbogen der Region Nord genutzt werden
     

Wichtige Links:

Natürlich sind im gesamten HGV örtliche Vorschriften und Hygienemaßgaben der Clubs einzuhalten! 
 

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