Hamburger
Golf Verband e.V.





Beschluss von Bund und Ländern zur Eindämmung der COVID19-Epidemie vom 15.4.

Nach Beschluss der Bundesregierung vom 15.4.20 bleiben auch weiterhin bis mindestens zum 3.5. ein Großteil der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie bestehen.

 

So ist unter Anderem:

  • Für den Publikumsverkehr geschlossen der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten. 

 

"Durch die Beschränkungen haben wir erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland abgenommen hat. Das ist eine gute Nachricht. Gleichzeitig haben wir aber auch gelernt, dass ohne Beschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell zunimmt, während das Verlangsamen des Geschehens sehr viel Zeit braucht und einschneidende Maßnahmen erfordert."

- Bundesregierung, 15.4.20

 

Es heißt also auch für uns weiterhin durchhalten. Was dies für die Durchführung des Spielbetriebs in den nächsten Wochen bedeutet wird gerade mit Hochdruck erarbeitet und mit dem Sportrat abgestimmt. Über die Ergebnisse informieren wir Sie am Montag, 20.4.20 an dieser Stelle.

 

  • Den Beschluss der Bundesregierung finden sie hier.
  • Weitere Informationen der Bundesregierung zum Coronavirus hier.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr Hamburger Golfverband

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